AGB

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen der Werner Tschäschke e.K. (Stand: 14.04.2021)

1. Vertragsschluss

1.1 Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der Werner Tschäschke e.K., Surenfeldstr. 9a, 44879 Bochum (im Weiteren Sportcenter Tschäschke genannt) mit ihren Mitgliedern und Kunden, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.
Das Sportcenter ist jederzeit berechtigt, Anzahl und Art der Einrichtungen frei zu ändern. Ein Anspruch von Mitgliedern oder Kunden auf Fortbestand oder Nutzung von Einrichtungen besteht nicht.
Die AGB gelten für Nutzer bei sämtlichen Einrichtungen und Angeboten der Werner Tschäschke e.K., als da beispielhaft sind:
Fitnessstudio; Sportsbar/Lounge; Bowling-Areal; Indoorplätze (Tennis, Badminton, Squash)

1.2 Antrag bei Mitgliedschaft
Der Antrag auf Mitgliedschaft ist ein bindendes Angebot zum Abschluss eines Mitgliedsvertrages und kann innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Antragstellung ohne Angabe von Gründen vom Sportcenter Tschäschke schriftlich abgelehnt werden.
Bei jeweiligem Vertragsschluss ist das Sportcenter berechtigt, sich ein aussagekräftiges Personaldokument von jedem Mitglied / Kunden zur Prüfung und zum Personalabgleich vorlegen zulassen. Die Verweigerung eines Antragstellers berechtigt das Sportcenter, das Angebot sofort zurückzuweisen.
Die Produktdarstellungen des Sportcenters im Internet sind unverbindlich und kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages.

2. Nutzung des Studios

2.1 Hausordnung
Das Sportcenter ist berechtigt, eine für die Mitglieder und Kunden verbindliche Hausordnung aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder. Zugriff auf die Hausordnung ist im Betrieb des Sportcenters und auf dessen Internetpräsenz möglich.


2.2 Rechte des Mitglieds
Die Mitgliedschaft im Sportcenter berechtigt zur Nutzung der Sportgeräte, der Umkleiden, der Sauna sowie die Teilnahme an Kursen. Das Mitglied ist berechtigt, das Sportcenter während der Öffnungszeiten zu nutzen.


2.3 Trainingspersonal
Während der Öffnungszeiten erfolgt die Betreuung der Mitglieder durch das Trainingspersonal. Das Personal übt das Hausrecht aus und ist berechtigt, soweit dies nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diese Weisungen ist Folge zu leisten.


3. Pflichten des Mitglieds


3.1 Umgang mit der MemberCard (MC)
Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung der MC zu sorgen. Einen Verlust hat das Mitglied unverzüglich zu melden. Für die Neuausstellung der MC bei Verlust oder Beschädigung kann eine Gebühr von EUR 7,00 erhoben werden. Die Mitgliedschaft ist persönlich und kann nicht übertragen werden, daher ist auch die MC nur persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen.


3.2 Änderungen von Mitgliedsdaten
Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung etc.) dem Sportcenter unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, hat das Mitglied zu tragen.


3.3 Verhalten im Studio
Es ist dem Mitglied untersagt, im Studio zu rauchen oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch dienen, und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds erhöhen sollen (z.B. Anabolika), in die Einrichtung mitzubringen. In gleicher Weise ist es untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Studio anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Bei einem Verstoß ist das Sportcenter berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und Schadenersatz geltend zu machen.

3.4 Buchung / Reservierung / Stornierung Indoor-Plätze, Bowling, Footbowl
– auch für Nichtmitglieder –
Die Buchung von Indoor-Plätzen für die Sportarten Tennis, Badminton und Squash ist
während der Öffnungszeiten telefonisch oder jederzeit online über die Homepage des
Sportcenters (oder direkt über den Partner Eversports) möglich. Bowling und Footbowl nur
telefonische Reservierungen, da es bei Nutzung dieser Einrichtung mehrere Hinweise zu
beachten gilt (siehe Hausordnung).
Ab 15 Minuten Verspätung, entfällt ihr Anspruch auf die Reservierung. Kürzungen der
Buchungszeit sind im Gegensatz zur Verlängerung, nach Absprache mit dem Personal,
nicht möglich.
Jegliche Stornierungen sind aus Respekt Ihrer Mitmenschen gegenüber bitte umgehend bei
Kenntnisnahme über die Nichteinhaltung des Termins (z.B. Krankheit, anderweitig
verhindert) zu tätigen, jedoch 24 Stunden im Voraus, bei Krankheit bis spätestens
10:00 Uhr am selbigen Tag. Wird eine Buchung nicht rechtzeitig storniert, so ist das
Sportcenter berechtigt, den Ausfall der Buchungseinnahme dem Auftraggeber in Rechnung
zu stellen.
Wir weisen darauf hin, dass die Angabe wahrheitsgemäßer persönlicher Daten essenziell ist.
Um Aufträge korrekt zu bearbeiten und bei verschiedenen Anliegen eine Rückmeldung
erforderlich ist, sind Name und Telefonnummer bei Reservierungen die Mindestangaben.
Hinweise zum Datenschutz finden Sie bei Punkt 6.

4. Vertrag und Zahlungen

4.1 Fälligkeit der monatlichen Beiträge
Soweit vertraglich nicht anderes vereinbart, sind die monatlichen Mitgliedsbeiträge jeweils im
Voraus, spätestens am Tag vor Beginn des jeweiligen Kalendermonats
(Teilleistungszeitraum), fällig.
Der Mitgliedsbeitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss
zusammen mit dem Startpaket sowie etwaige Jahrespauschalen sind sofort fällig. Bei
vereinbarter Vorauszahlung des Nutzungsentgelts für die gesamte Erstlaufzeit werden das
Startpaket sowie etwaige Jahrespauschalen zusammen mit der Vorauszahlung zum
Vertragsbeginn fällig. Nach Ablauf der Erstlaufzeit werden das auf die jeweiligen
Verlängerungsperioden anteilig entfallene Nutzungsentgelt sowie etwaige Jahrespauschalen
zu Beginn des jeweiligen Verlängerungszeitraums fällig.

4.2 Kosten bei Rückbuchungen
Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ein Girokonto zum Zeitpunkt der
Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die
dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten vom Mitglied zu tragen.

4.3 Zahlungsverzug
Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen
entspricht, in Verzug, so ist das Sportcenter berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus
wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist der für die gesamte Vertragsdauer zu
zahlende Mitgliedsbeitrag sofort fällig.

4.4 Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag hat zunächst die vereinbarte Laufzeit. Wenn der Mitgliedsvertrag nicht
spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird, verlängert sich der
Vertrag um den vereinbarten Zeitraum. Die Kündigung ist unter Angabe der
Mitgliedsnummer gegenüber dem Sportcenter schriftlich zu erklären.

4.5 Kündigungsrechte
Bei Umzug in eine andere Stadt/Gemeinde steht dem Mitglied ein Kündigungsrecht zu, das
mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gegen Vorlage einer Ab- oder
Anmeldebestätigung ausgeübt werden kann (mind. 20 km Entfernung zum Sportcenter).
Bei Schwangerschaft, schwerer Verletzung/Krankheit kann das Mitglied gegen Vorlage eines
Befundberichts, ebenso das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen. Um Kündigungen
zu vermeiden, darf das Mitglied auch Ruhezeiten vereinbaren. So bleiben die
Vertragskonditionen zur Wiederaufnahme des Trainings bestehen.

 

5. Haftung

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet das Sportcenter nur bei Verletzung vertragswesentlicher
Pflichten (Kardinalpflichten), bei Personenschäden und nach Maßgabe des
Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied
regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und
außervertragliche Haftung des Sportcenters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens von
Erfüllungsgehilfen gilt.

 

6. Datenschutz

Das Sportcenter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds,
soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient oder zur Aufklärung von
Straftaten erforderlich ist. Beim Betreten des Fitnessstudios erfasst das Sportcenter Datum,
Uhrzeit und Mitgliedsnummer und speichert diese Daten. Diese dienen ausschließlich
internen Zwecken und zur Optimierung der Trainingsbedingungen.

 

7. Schlussbestimmungen

7.1 Änderungen dieser AGB
Das Sportcenter ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die
Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn das Mitglied die Änderungen zur
Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen widerspricht. Im Fall
eines Widerspruchs ist das Sportcenter berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen
Monatsletzten zu kündigen.

7.2 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so
lässt dies die Wirksamkeit des Vertrags sowie dessen übrige Bestimmen unberührt.